Fahrtenbuch mindert Steuern von Dienstwagenfahrern

14 Februar 2008

- Tankausgaben für den Dienstwagen können unter Umständen bei der Steuer geltend gemacht werden. Entscheidend ist allerdings die Methode, nach der der geldwerte Vorteil in Abzug gebracht wird.

Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: VI R 57/06). So kommt ein Werbungskostenabzug der Tankquittungen nicht in Betracht, wenn der Nutzungsvorteil nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel berechnet wird – Steuerzahler müssen dann stattdessen ein Fahrtenbuch führen.

Hintergrund ist der Fall, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Wagen zur privaten Nutzung überlässt. Dann können einzelne vom Arbeitnehmer selbst getragene Kraftfahrzeugkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, erläutert die Organisation. Weil der Steuerzahler den Firmenwagen in diesem Fall auch für private Zwecke nutzt, muss er diesen Vorteil als Arbeitslohn versteuern.

Quelle: Kölner Stadt Anzeiger


Finanzämter durchforsten über 100.000 Internetseiten pro Tag

14 Februar 2008

Laut FAZ durch­forsten Finan­zämter mit einer lern­fä­higen Such­ma­schine täglich rund 100.000 Seiten im Internet nach Steu­er­sün­dern. Das hat die Bundes­re­gie­rung jetzt der FDP-Bundes­tag­frak­tion auf deren Anfrage hin mitge­teilt.

Bei der Software handelt es sich um das Programm „Xpider“, das auf dem freien Markt erhältlich ist und ursprünglich von einer Tochterfirma der Deutschen Börse AG für die Recherche von Finanzanalysten entwickelt wurde. Sie wird mittlerweile aber auch unter anderem vom Bundeszentralamt für Steuern genutzt.

Aufgespürt werden sollen mit dieser Software vor allem gewerbliche Internet-Händler auf Plattformen wie Ebay, die ihre Gewinne vor dem Fiskus verheimlichen. Eine Einstufung als „verdächtiger Profikäufer“ durch das Suchprogramm sei dagegen ausgeschlossen, versichert die Regierung in ihrer Antwort, die der F.A.Z. vorliegt.

Wie die Regierung weiter mitteilte, kann Xpider automatisch Internetseiten identifizieren, „die auf unternehmerische Tätigkeit schließen lassen“. Deren Erkennung und Überprüfung erfolge anhand einer „lernfähigen Wissensmanagementkomponente“. Darüber hinaus sei das System in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und -Versteigerungsplattformen „anbieterbezogen zu aggregieren“, also zusammenzuführen.

Auf den Ebay-Seiten wird bereits vor diesem Programm gewarnt.

Lesen Sie auch einen aktuellen Artikel auf heise.de (externer Link)

Quelle: F.A.Z


Schon gewusst?

17 Januar 2008

Die oberste deutsche Finanzbehörde hat an ihre Betriebsprüfer die Anweisung herausgegeben, auch nur bei dem kleinsten Verstoss gegen die Informationspflicht bei den Lieferantenrechnungen, die Vorsteuer nicht anzuerkennen.

Zum Beispiel, wenn entscheidende Informationen auf der Rechnung fehlen oder wenn die Ihnen per PDF digital übersandten Rechnungen nicht signiert sind.

Nebenbei: Haben Sie gewusst, dass Sie dafür verantwortlich sind, dass Sie dafür zu sorgen haben, das bei einer Betriebsprüfung Ihr Buchhaltungsbüro einen Zugang auf seine DV Systeme zulassen muss. Sind Sie sicher, das Ihr Buchhaltungsbüro dafür sorgt, dass das auf 10 Jahre gewährleistet ist.

 Wenn nicht, dann wird es Zeit sich darum zu kümmern.


Erbschaftssteuer wird reformiert

3 Januar 2008

Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen wird neu geregelt. Im Kern bedeutet das: Künftig werden weniger Erben und Beschenkte Steuern zahlen – die allerdings wesentlich mehr als bislang.

Wer sind die Gewinner der neuen Steuer-Regeln?

Zu den Nutznießern gehören vor allem nahe Verwandte. Ehegatten können künftig 500 000 Euro steuerfrei erben. Pro Kind sind jetzt 400 000 Euro steuerfrei. Das sind für beide Gruppen je rund 200 000 Euro mehr als bisher. Für Enkel verdreifacht sich der Freibetrag auf 200 000 Euro. Zudem sind wie bisher Hausrat im Wert von 40 000 Euro und Gegenstände im Wert von 12 000 Euro frei. Was darüber liegt, muss versteuert werden.

Wer sind die Verlierer?

Höhere Belastungen kommen auf Geschwister, Nichten, Neffen und andere entferntere Verwandte sowie auf Nicht-Verwandte zu. Alles, was über den weiter eher niedrigen Freibetrag von 20 000 Euro hinausgeht, muss nun mit 30 Prozent, bei großen Vermögen sogar mit 50 Prozent versteuert werden. Bei vielen Erbschaften bedeutet das, dass sich der Steuersatz nahezu verdoppeln dürfte.

Was gilt künftig für vererbte Immobilien?

Künftig werden Häuser und Wohnungen mit ihrem tatsächlichen Wert zur Erbschaftssteuer herangezogen. Damit endet die Sonderstellung von Immobilien, die bisher nur mit rund der Hälfte ihres Werts veranschlagt wurden. Dass die Erbschaftssteuer-Last für ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung nicht zu sehr ansteigt, dafür sollen künftig die höheren Freibeträge sorgen. Deutlich schlechter gestellt sind dagegen die Besitzer großer und teurer Immobilien.

Wie werden eingetragene Lebenspartnerschaften behandelt?

Eingetragene Lebenspartner erhalten künftig die gleichen Freibeträge wie Ehegatten, also 500 000 Euro. Damit verhundertfacht sich ihr Freibetrag, denn bisher wurden sie wie Nicht-Verwandte behandelt. Allerdings müssen sie für den Erbteil, der über den Freibetrag hinausgeht, deutlich höhere Steuern zahlen als Ehegatten.

Was gilt künftig für Unternehmensbesitz?

Für Unternehmen sollen günstigere Regeln gelten. Bis zu 85 Prozent der Erbmasse eines Betriebs bleiben steuerfrei, wenn unter anderem die Arbeitsplätze im Betrieb zehn Jahre erhalten bleiben und die Lohnkosten in dieser Zeit jeweils mindestens 70 Prozent der Summe aus den Jahren vor dem Erbfall betragen.

Ab wann gilt die Reform?

Im Frühjahr oder Sommer 2008 soll sie in Kraft treten. Ab dann gilt nur noch das neue Recht. Bis dahin und rückwirkend bis zum 1. Januar 2007 sind beide Regelungen gültig. Für alle Erbfälle in dieser Zeit kann also das jeweils günstigere Recht gewählt werden.


Änderungen, die 2008 auf die Arbeitnehmer zukommen:

3 Januar 2008
  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung fällt von 4,2 Prozent auf 3,3 Prozent. Das bringt den Beschäftigten jährlich bis zu 283 Euro mehr in die Lohntüte. Insgesamt werden Beitragszahler und Unternehmen um rund sieben Milliarden Euro entlastet.
  • Im Gegenzug steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Juli 2008 von 1,7 auf 1,95 Prozent. Für kinderlose Arbeitnehmer verlangen die Pflegekassen 2,2 Prozent des Bruttoeinkommens (bisher: 1,95 Prozent).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze, also die maximale Höhe des Bruttoeinkommens, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, klettert in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland von 5250 auf 5300 Euro. In den neuen Bundesländern sinkt die Grenze hingegen von 4550 auf 4500 Euro. In der Krankenversicherung steigt der Wert bundeseinheitlich um 37,50 auf 3600 Euro.
  • Die Krankenkassenbeiträge, derzeit bei einem Rekordwert von im Schnitt 14,8 Prozent, sollen 2008 weitgehend stabil bleiben. Viele Versicherer haben dank steigender Beschäftigtenzahlen 2007 Überschüsse erwirtschaftet; das Gesundheitsministerium rechnet insgesamt mit einem Plus von rund 1,5 Milliarden Euro. Allenfalls einige defizitäre Betriebskrankenkassen könnten bei den Beiträgen stärker zulangen. Mehr zahlen müssen zudem viele der acht Millionen Privatversicherten – vor allem die Männer unter ihnen. Infolge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden die Kosten für Schwangerschaft und Geburt künftig auf alle Versicherten umgelegt. Im Schnitt aller 50 Assekuranzen werde die Erhöhung allerdings bei nur zwei bis drei Prozent liegen, verspricht der Verband der privaten Krankenversicherung.

  • Vorläufigkeit muss begründet werden

    25 November 2007

    Der Bundesfinanzhof hat jetzt aber entschieden, dass Vermerke ungültig sind, wenn sie keine Angaben zum Grund und zum Umfang der Vorläufigkeit enthalten (X R 22/05). Eine Ausnahme sei nur denkbar, wenn das Finanzamt den Betroffenen in einem gesonderten Brief über die Details informiert habe.


    Reisekoffer von der Steuer absetzen

    8 November 2007

    Ein Manager darf nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts Ausgaben von 1056 Euro für zwei Reisekoffer von der Steuer absetzen (13 K 2035/06). Das Finanzamt hatte den Steuerabzug abgelehnt und argumentiert, dass er die Koffer auch privat und nicht nur für Dienstreisen nutzen könne.

    Die Finanzrichter schlugen sich auf die Seite des Managers und sahen als erwiesen an, dass er die Koffer „ausschließlich beruflich“ nutzt. Er müsse als Vorstand einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft viel reisen und habe daher einen berufsbedingt erhöhten Kofferverschleiß.

    Der Mann hatte ausgesagt, dass er neun Koffer besitze und drei davon für Dienstreisen verwende.

    Das Argument der Beamten, schon die Beförderung privater Kleidung sei steuerschädlich, wies das Gericht zurück: Der „Transport bürgerlicher Kleidungsstücke“ stehe dem Steuervorteil nicht entgegen.


    Bundesfinanzhof stoppt Beamten

    8 November 2007

    Der Verdacht allein, Geld ins Ausland geschafft zu haben, um Erbschaftssteuer zu sparen, reicht nicht. Finanzbeamte müssen das auch beweisen können, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

    Eine Frau vererbte ihr gesamtes Vermögen ihrem Steuerberater, mit dem sie offenbar mehr verband als ein reines Mandantenverhältnis. Der Nachlass bestand aus Kapitalanlagen im Wert von einigen Hunderttausend Euro, der Rheinländer musste 115 000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Später erfuhr das Finanzamt, dass die Verstorbene zwei Jahre vor ihrem Tod eine hohe Summe anonym nach Luxemburg transferiert hatte. Die Beamten verdächtigten den Erben, auch dieses Geld erhalten, aber in der Erbschaftsteuererklärung verschwiegen zu haben. Da er inzwischen verstorben war, forderten sie von seiner Tochter und Alleinerbin eine Nachzahlung von 224 000 Euro.

    Der Bundesfinanzhof stoppte die Beamten: Sie hätten nicht bewiesen, dass das Luxemburger Geld zur Zeit der Erbschaft noch vorhanden war. Beamte dürften auch bei „Auslandssachverhalten“ nur Steuern nachfordern, wenn „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eine Hinterziehung vorliege (II R 66/06). Der bewährte Grundsatz „im Zweifel für den Beschuldigten“ gelte auch, wenn Erben bei der Aufklärung der Angelegenheit nicht kooperieren.


    Steuerprüfer

    8 November 2007

    Steuerprüfer stellen schon mal schnell Zusammenhänge her, wo Steuerpflichtige keine sehen. So sollte eine Betriebsfeier nicht absetzbar sein, weil ein Geburtstag „privat mitveranlasste“ Kosten verursacht habe. Finanzrichter sehen das anders.

    Ein Steuerberater und ein Anwalt luden Mitarbeiter, Geschäftspartner und Mandanten ein, das fünfjährige Bestehen ihrer Sozietät zu feiern. Die Bewirtung der 120 Gäste kostete 9 500 Euro. Nach der Betriebsprüfung sagte das Finanzamt: Die Ausgaben seien steuerlich nicht absetzbar, da ein Partner der Sozietät am Tag vor der Feier 50 Jahre alt wurde. Somit spreche alles dafür, dass es nicht nur eine Jubiläums-, sondern auch eine Geburtstagsfeier war; und „privat mitveranlasste“ Kosten seien nicht absetzbar.

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stoppte die Beamten: Für den Verdacht gebe es „keinen objektiven Anhaltspunkt“ (1 K 1377/03). Die Gäste seien nur zum Jubiläum geladen worden, und auf der Gästeliste hätten nur Personen des beruflichen Umfeldes gestanden. Das 260- Personen-Buffet belege nicht, dass auch Familie und Freunde da waren, sondern könne Folge großzügiger Planung sein.


    Steuerplus für Fiskus stagniert 2008

    8 November 2007

    Im kommenden Jahr ist die Steuerherrlichkeit für Bund, Länder und Kommunen vorbei:

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