Fahrtenbuch mindert Steuern von Dienstwagenfahrern

14 Februar 2008

- Tankausgaben für den Dienstwagen können unter Umständen bei der Steuer geltend gemacht werden. Entscheidend ist allerdings die Methode, nach der der geldwerte Vorteil in Abzug gebracht wird.

Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: VI R 57/06). So kommt ein Werbungskostenabzug der Tankquittungen nicht in Betracht, wenn der Nutzungsvorteil nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel berechnet wird – Steuerzahler müssen dann stattdessen ein Fahrtenbuch führen.

Hintergrund ist der Fall, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Wagen zur privaten Nutzung überlässt. Dann können einzelne vom Arbeitnehmer selbst getragene Kraftfahrzeugkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, erläutert die Organisation. Weil der Steuerzahler den Firmenwagen in diesem Fall auch für private Zwecke nutzt, muss er diesen Vorteil als Arbeitslohn versteuern.

Quelle: Kölner Stadt Anzeiger


Frust bei Arbeitnehmern wächst

28 Dezember 2007

Mehr Stress, weniger Zufriedenheit: Eine Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums belegt, dass die Deutschen immer unzufriedener mit ihrem Arbeitgeber sind. Dabei belegt die Untersuchung: Eine stärkere Mitarbeiterorientierung würde den Firmenerfolg deutlich verbessern.

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Geschäftsführer/innen leben riskant

27 November 2007

Der Abschluss einer Haftpflicht schützt Geschäftsführer nicht vor Fehlern. Sie hilft nur, wenn kein Vorsatz im Spiel war und nicht bewusst fahrlässig gehandelt wurde. Wer sich und sein Unternehmen schützen will, muss deshalb früher ansetzen – mit einem konsequenten Risko-Management.

Zum Beispiel: Mit der Hilfe von ACC-Office Mangement. :-)

Fallstricke lauern überall: vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bis zu Exportvorschriften. Angesichts der Flut neuer Gesetze wissen Fühungskräfte oft nicht, dass sie Regeln verletzen = zum Beispiel Datensicherung und das fälschungssicher.

Die Bundesregierung plant gerade eine Reform der Korruptions-Vorschriften, um die strafrechtliche Verantwortung von Führungskräften und Mitarbeitern zu verschärfen.

(Nebenbei: wie wäre es eigentlich einmal, wenn Politiker und Beamte Umsatz machen müssten. Also Geld verdienen durch Produktivität. In was will der Staat  eigentlich noch alles reinquatschen? Manche Geschäfte laufen halt nur mit Geschenken. Wahrscheinlich weil Politiker keine Geschenke bekommen  kommen sie auf solche Ideen. )

Es bleibt nur der Papierkrieg: Entscheidungsgrundlagen lückenlos  dokumentieren und nur gut informiert zu handeln. Passiert trotz aller Vorsicht etwas, prüft der Staatsanwalt oder Richter, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.
Dabei honoriert er zumindest, wenn das Unternehmen seine Bemühungen um ein effizientes Risk-Management nachweisen kann (wenn er es dann versteht??).

Einfacher ist es zumindest mit ACC-Office Mangement www.acc-office.de


Vorläufigkeit muss begründet werden

25 November 2007

Der Bundesfinanzhof hat jetzt aber entschieden, dass Vermerke ungültig sind, wenn sie keine Angaben zum Grund und zum Umfang der Vorläufigkeit enthalten (X R 22/05). Eine Ausnahme sei nur denkbar, wenn das Finanzamt den Betroffenen in einem gesonderten Brief über die Details informiert habe.


2008 drohen zahlreiche Verfahren

25 November 2007

ACC hat schon länger darauf aufmerksam gemacht.

Zu Jahresbeginn 2008 drohen zahlreiche Verfahren wegen Verletzung der Publizitätspflicht. Änderungen in der Rechtslage verschärfen dabei die Verbindlichkeit zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse.

Von der Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung sind alle Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KGs, sehr große Personengesellschaften und sehr große Einzelhandelskaufleute betroffen. Sie müssen ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger einreichen, nicht mehr wie früher beim Registergericht.

Weitere Informationen unter  www.bmj.bund.de/ehug.

Die Jahresabschlüsse müssen spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger ( www.bundesanzeiger.de) eingereicht werden.

Am 1. Januar 2008 müssen also die Abschlüsse von 2006 vorliegen.

Die Daten fließen in das neu eingerichtete  www.unternehmensregister.de.

Die Kosten für die Publizierung variieren zwischen 50 und 70 Euro.

Müssen die Unterlagen erst digitalisiert werden, berechnet der Bundesanzeiger bis zu 600 Euro.

Mit dem Service von ACC sparen Sie 600 Euro ….


Reisekoffer von der Steuer absetzen

8 November 2007

Ein Manager darf nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts Ausgaben von 1056 Euro für zwei Reisekoffer von der Steuer absetzen (13 K 2035/06). Das Finanzamt hatte den Steuerabzug abgelehnt und argumentiert, dass er die Koffer auch privat und nicht nur für Dienstreisen nutzen könne.

Die Finanzrichter schlugen sich auf die Seite des Managers und sahen als erwiesen an, dass er die Koffer „ausschließlich beruflich“ nutzt. Er müsse als Vorstand einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft viel reisen und habe daher einen berufsbedingt erhöhten Kofferverschleiß.

Der Mann hatte ausgesagt, dass er neun Koffer besitze und drei davon für Dienstreisen verwende.

Das Argument der Beamten, schon die Beförderung privater Kleidung sei steuerschädlich, wies das Gericht zurück: Der „Transport bürgerlicher Kleidungsstücke“ stehe dem Steuervorteil nicht entgegen.


Bundesfinanzhof stoppt Beamten

8 November 2007

Der Verdacht allein, Geld ins Ausland geschafft zu haben, um Erbschaftssteuer zu sparen, reicht nicht. Finanzbeamte müssen das auch beweisen können, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Eine Frau vererbte ihr gesamtes Vermögen ihrem Steuerberater, mit dem sie offenbar mehr verband als ein reines Mandantenverhältnis. Der Nachlass bestand aus Kapitalanlagen im Wert von einigen Hunderttausend Euro, der Rheinländer musste 115 000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Später erfuhr das Finanzamt, dass die Verstorbene zwei Jahre vor ihrem Tod eine hohe Summe anonym nach Luxemburg transferiert hatte. Die Beamten verdächtigten den Erben, auch dieses Geld erhalten, aber in der Erbschaftsteuererklärung verschwiegen zu haben. Da er inzwischen verstorben war, forderten sie von seiner Tochter und Alleinerbin eine Nachzahlung von 224 000 Euro.

Der Bundesfinanzhof stoppte die Beamten: Sie hätten nicht bewiesen, dass das Luxemburger Geld zur Zeit der Erbschaft noch vorhanden war. Beamte dürften auch bei „Auslandssachverhalten“ nur Steuern nachfordern, wenn „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eine Hinterziehung vorliege (II R 66/06). Der bewährte Grundsatz „im Zweifel für den Beschuldigten“ gelte auch, wenn Erben bei der Aufklärung der Angelegenheit nicht kooperieren.


Jenseits des Klassenkampfes

8 November 2007

Der Streik der Lokführer zeigt: Heute verläuft die entscheidende Frontlinie nicht mehr zwischen Arbeit und Kapital. Die Branchen marschieren lohn- und tarifpolitisch immer seltener im Gleichschritt. Diese Entwicklung ist zwangsläufig und unumkehrbar, meint Norbert Berthold in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt.

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Steuerplus für Fiskus stagniert 2008

8 November 2007

Im kommenden Jahr ist die Steuerherrlichkeit für Bund, Länder und Kommunen vorbei:

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Neue globale Inflation

27 Oktober 2007

Die Preise für den täglichen Bedarf sind stark gestiegen, deshalb nehmen Bürger Kaufkraftverlust und gefühlte Inflation viel stärker wahr. Doch nicht nur in Deutschland wird es immer teurer, sondern weltweit. Welche Folgen die Rückkehr der Inflation hat und wer die Verantwortung dafür trägt.

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