Fahrtenbuch mindert Steuern von Dienstwagenfahrern

14 Februar 2008

- Tankausgaben für den Dienstwagen können unter Umständen bei der Steuer geltend gemacht werden. Entscheidend ist allerdings die Methode, nach der der geldwerte Vorteil in Abzug gebracht wird.

Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: VI R 57/06). So kommt ein Werbungskostenabzug der Tankquittungen nicht in Betracht, wenn der Nutzungsvorteil nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel berechnet wird – Steuerzahler müssen dann stattdessen ein Fahrtenbuch führen.

Hintergrund ist der Fall, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Wagen zur privaten Nutzung überlässt. Dann können einzelne vom Arbeitnehmer selbst getragene Kraftfahrzeugkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, erläutert die Organisation. Weil der Steuerzahler den Firmenwagen in diesem Fall auch für private Zwecke nutzt, muss er diesen Vorteil als Arbeitslohn versteuern.

Quelle: Kölner Stadt Anzeiger


Finanzämter durchforsten über 100.000 Internetseiten pro Tag

14 Februar 2008

Laut FAZ durch­forsten Finan­zämter mit einer lern­fä­higen Such­ma­schine täglich rund 100.000 Seiten im Internet nach Steu­er­sün­dern. Das hat die Bundes­re­gie­rung jetzt der FDP-Bundes­tag­frak­tion auf deren Anfrage hin mitge­teilt.

Bei der Software handelt es sich um das Programm „Xpider“, das auf dem freien Markt erhältlich ist und ursprünglich von einer Tochterfirma der Deutschen Börse AG für die Recherche von Finanzanalysten entwickelt wurde. Sie wird mittlerweile aber auch unter anderem vom Bundeszentralamt für Steuern genutzt.

Aufgespürt werden sollen mit dieser Software vor allem gewerbliche Internet-Händler auf Plattformen wie Ebay, die ihre Gewinne vor dem Fiskus verheimlichen. Eine Einstufung als „verdächtiger Profikäufer“ durch das Suchprogramm sei dagegen ausgeschlossen, versichert die Regierung in ihrer Antwort, die der F.A.Z. vorliegt.

Wie die Regierung weiter mitteilte, kann Xpider automatisch Internetseiten identifizieren, „die auf unternehmerische Tätigkeit schließen lassen“. Deren Erkennung und Überprüfung erfolge anhand einer „lernfähigen Wissensmanagementkomponente“. Darüber hinaus sei das System in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und -Versteigerungsplattformen „anbieterbezogen zu aggregieren“, also zusammenzuführen.

Auf den Ebay-Seiten wird bereits vor diesem Programm gewarnt.

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Quelle: F.A.Z