Die oberste deutsche Finanzbehörde hat an ihre Betriebsprüfer die Anweisung herausgegeben, auch nur bei dem kleinsten Verstoss gegen die Informationspflicht bei den Lieferantenrechnungen, die Vorsteuer nicht anzuerkennen.
Zum Beispiel, wenn entscheidende Informationen auf der Rechnung fehlen oder wenn die Ihnen per PDF digital übersandten Rechnungen nicht signiert sind.
Nebenbei: Haben Sie gewusst, dass Sie dafür verantwortlich sind, dass Sie dafür zu sorgen haben, das bei einer Betriebsprüfung Ihr Buchhaltungsbüro einen Zugang auf seine DV Systeme zulassen muss. Sind Sie sicher, das Ihr Buchhaltungsbüro dafür sorgt, dass das auf 10 Jahre gewährleistet ist.
Wenn nicht, dann wird es Zeit sich darum zu kümmern.