Änderungen, die 2008 auf die Arbeitnehmer zukommen:

  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung fällt von 4,2 Prozent auf 3,3 Prozent. Das bringt den Beschäftigten jährlich bis zu 283 Euro mehr in die Lohntüte. Insgesamt werden Beitragszahler und Unternehmen um rund sieben Milliarden Euro entlastet.
  • Im Gegenzug steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Juli 2008 von 1,7 auf 1,95 Prozent. Für kinderlose Arbeitnehmer verlangen die Pflegekassen 2,2 Prozent des Bruttoeinkommens (bisher: 1,95 Prozent).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze, also die maximale Höhe des Bruttoeinkommens, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, klettert in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland von 5250 auf 5300 Euro. In den neuen Bundesländern sinkt die Grenze hingegen von 4550 auf 4500 Euro. In der Krankenversicherung steigt der Wert bundeseinheitlich um 37,50 auf 3600 Euro.
  • Die Krankenkassenbeiträge, derzeit bei einem Rekordwert von im Schnitt 14,8 Prozent, sollen 2008 weitgehend stabil bleiben. Viele Versicherer haben dank steigender Beschäftigtenzahlen 2007 Überschüsse erwirtschaftet; das Gesundheitsministerium rechnet insgesamt mit einem Plus von rund 1,5 Milliarden Euro. Allenfalls einige defizitäre Betriebskrankenkassen könnten bei den Beiträgen stärker zulangen. Mehr zahlen müssen zudem viele der acht Millionen Privatversicherten – vor allem die Männer unter ihnen. Infolge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden die Kosten für Schwangerschaft und Geburt künftig auf alle Versicherten umgelegt. Im Schnitt aller 50 Assekuranzen werde die Erhöhung allerdings bei nur zwei bis drei Prozent liegen, verspricht der Verband der privaten Krankenversicherung.
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