ACC hat schon länger darauf aufmerksam gemacht.
Zu Jahresbeginn 2008 drohen zahlreiche Verfahren wegen Verletzung der Publizitätspflicht. Änderungen in der Rechtslage verschärfen dabei die Verbindlichkeit zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse.
Von der Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung sind alle Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KGs, sehr große Personengesellschaften und sehr große Einzelhandelskaufleute betroffen. Sie müssen ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger einreichen, nicht mehr wie früher beim Registergericht.
Weitere Informationen unter www.bmj.bund.de/ehug.
Die Jahresabschlüsse müssen spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger ( www.bundesanzeiger.de) eingereicht werden.
Am 1. Januar 2008 müssen also die Abschlüsse von 2006 vorliegen.
Die Daten fließen in das neu eingerichtete www.unternehmensregister.de.
Die Kosten für die Publizierung variieren zwischen 50 und 70 Euro.
Müssen die Unterlagen erst digitalisiert werden, berechnet der Bundesanzeiger bis zu 600 Euro.
Mit dem Service von ACC sparen Sie 600 Euro ….