27 November 2007
Das hat eine am Montag in Frankfurt am Main veröffentlichte Studie der internationalen Wirtschaftsberatung Mercer ergeben. Mit real 1,1 Prozent dürften die durchschnittlichen Gehälter in Deutschland im kommenden Jahr nur relativ gering steigen.
Bei 2,3% Inflationsrate, kann man sich gut vorstellen was beim Verbraucher hängen bleibt. Man ist wirklich verwundert woher Transportunternehmen, Gesundheitswesen, Energieunternehmen und der Einzelhandel glauben, das Verbraucher Geld in der Tasche haben. Was denn auch für den Staat gilt.
Bei 1,1 Prozent, dürfte der Reallohn seit mehr als 30 Jahren nicht mehr gestiegen sein. Die Schere der (Un)Gerechtigkeit wird immer größer. Da muss man sich nicht wundern, wenn die Parteien den Ruck nach LINKS forcieren – denn auch Parteien sind Unternehmen. Ihr Gewinn ist die Wahl.
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Verfasst von accoffice
27 November 2007
Der Abschluss einer Haftpflicht schützt Geschäftsführer nicht vor Fehlern. Sie hilft nur, wenn kein Vorsatz im Spiel war und nicht bewusst fahrlässig gehandelt wurde. Wer sich und sein Unternehmen schützen will, muss deshalb früher ansetzen – mit einem konsequenten Risko-Management.
Zum Beispiel: Mit der Hilfe von ACC-Office Mangement.
Fallstricke lauern überall: vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bis zu Exportvorschriften. Angesichts der Flut neuer Gesetze wissen Fühungskräfte oft nicht, dass sie Regeln verletzen = zum Beispiel Datensicherung und das fälschungssicher.
Die Bundesregierung plant gerade eine Reform der Korruptions-Vorschriften, um die strafrechtliche Verantwortung von Führungskräften und Mitarbeitern zu verschärfen.
(Nebenbei: wie wäre es eigentlich einmal, wenn Politiker und Beamte Umsatz machen müssten. Also Geld verdienen durch Produktivität. In was will der Staat eigentlich noch alles reinquatschen? Manche Geschäfte laufen halt nur mit Geschenken. Wahrscheinlich weil Politiker keine Geschenke bekommen kommen sie auf solche Ideen. )
Es bleibt nur der Papierkrieg: Entscheidungsgrundlagen lückenlos dokumentieren und nur gut informiert zu handeln. Passiert trotz aller Vorsicht etwas, prüft der Staatsanwalt oder Richter, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.
Dabei honoriert er zumindest, wenn das Unternehmen seine Bemühungen um ein effizientes Risk-Management nachweisen kann (wenn er es dann versteht??).
Einfacher ist es zumindest mit ACC-Office Mangement www.acc-office.de
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Verfasst von accoffice
25 November 2007
ACC hat schon länger darauf aufmerksam gemacht.
Zu Jahresbeginn 2008 drohen zahlreiche Verfahren wegen Verletzung der Publizitätspflicht. Änderungen in der Rechtslage verschärfen dabei die Verbindlichkeit zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse.
Von der Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung sind alle Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KGs, sehr große Personengesellschaften und sehr große Einzelhandelskaufleute betroffen. Sie müssen ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger einreichen, nicht mehr wie früher beim Registergericht.
Weitere Informationen unter www.bmj.bund.de/ehug.
Die Jahresabschlüsse müssen spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger ( www.bundesanzeiger.de) eingereicht werden.
Am 1. Januar 2008 müssen also die Abschlüsse von 2006 vorliegen.
Die Daten fließen in das neu eingerichtete www.unternehmensregister.de.
Die Kosten für die Publizierung variieren zwischen 50 und 70 Euro.
Müssen die Unterlagen erst digitalisiert werden, berechnet der Bundesanzeiger bis zu 600 Euro.
Mit dem Service von ACC sparen Sie 600 Euro ….
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Verfasst von accoffice
8 November 2007
Ein Manager darf nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts Ausgaben von 1056 Euro für zwei Reisekoffer von der Steuer absetzen (13 K 2035/06). Das Finanzamt hatte den Steuerabzug abgelehnt und argumentiert, dass er die Koffer auch privat und nicht nur für Dienstreisen nutzen könne.
Die Finanzrichter schlugen sich auf die Seite des Managers und sahen als erwiesen an, dass er die Koffer „ausschließlich beruflich“ nutzt. Er müsse als Vorstand einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft viel reisen und habe daher einen berufsbedingt erhöhten Kofferverschleiß.
Der Mann hatte ausgesagt, dass er neun Koffer besitze und drei davon für Dienstreisen verwende.
Das Argument der Beamten, schon die Beförderung privater Kleidung sei steuerschädlich, wies das Gericht zurück: Der „Transport bürgerlicher Kleidungsstücke“ stehe dem Steuervorteil nicht entgegen.
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Verfasst von accoffice
8 November 2007
Der Verdacht allein, Geld ins Ausland geschafft zu haben, um Erbschaftssteuer zu sparen, reicht nicht. Finanzbeamte müssen das auch beweisen können, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Eine Frau vererbte ihr gesamtes Vermögen ihrem Steuerberater, mit dem sie offenbar mehr verband als ein reines Mandantenverhältnis. Der Nachlass bestand aus Kapitalanlagen im Wert von einigen Hunderttausend Euro, der Rheinländer musste 115 000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Später erfuhr das Finanzamt, dass die Verstorbene zwei Jahre vor ihrem Tod eine hohe Summe anonym nach Luxemburg transferiert hatte. Die Beamten verdächtigten den Erben, auch dieses Geld erhalten, aber in der Erbschaftsteuererklärung verschwiegen zu haben. Da er inzwischen verstorben war, forderten sie von seiner Tochter und Alleinerbin eine Nachzahlung von 224 000 Euro.
Der Bundesfinanzhof stoppte die Beamten: Sie hätten nicht bewiesen, dass das Luxemburger Geld zur Zeit der Erbschaft noch vorhanden war. Beamte dürften auch bei „Auslandssachverhalten“ nur Steuern nachfordern, wenn „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eine Hinterziehung vorliege (II R 66/06). Der bewährte Grundsatz „im Zweifel für den Beschuldigten“ gelte auch, wenn Erben bei der Aufklärung der Angelegenheit nicht kooperieren.
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Verfasst von accoffice
8 November 2007
Steuerprüfer stellen schon mal schnell Zusammenhänge her, wo Steuerpflichtige keine sehen. So sollte eine Betriebsfeier nicht absetzbar sein, weil ein Geburtstag „privat mitveranlasste“ Kosten verursacht habe. Finanzrichter sehen das anders.
Ein Steuerberater und ein Anwalt luden Mitarbeiter, Geschäftspartner und Mandanten ein, das fünfjährige Bestehen ihrer Sozietät zu feiern. Die Bewirtung der 120 Gäste kostete 9 500 Euro. Nach der Betriebsprüfung sagte das Finanzamt: Die Ausgaben seien steuerlich nicht absetzbar, da ein Partner der Sozietät am Tag vor der Feier 50 Jahre alt wurde. Somit spreche alles dafür, dass es nicht nur eine Jubiläums-, sondern auch eine Geburtstagsfeier war; und „privat mitveranlasste“ Kosten seien nicht absetzbar.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stoppte die Beamten: Für den Verdacht gebe es „keinen objektiven Anhaltspunkt“ (1 K 1377/03). Die Gäste seien nur zum Jubiläum geladen worden, und auf der Gästeliste hätten nur Personen des beruflichen Umfeldes gestanden. Das 260- Personen-Buffet belege nicht, dass auch Familie und Freunde da waren, sondern könne Folge großzügiger Planung sein.
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Verfasst von accoffice
8 November 2007
Der Streik der Lokführer zeigt: Heute verläuft die entscheidende Frontlinie nicht mehr zwischen Arbeit und Kapital. Die Branchen marschieren lohn- und tarifpolitisch immer seltener im Gleichschritt. Diese Entwicklung ist zwangsläufig und unumkehrbar, meint Norbert Berthold in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt.
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Verfasst von accoffice
8 November 2007
Im kommenden Jahr ist die Steuerherrlichkeit für Bund, Länder und Kommunen vorbei:
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Verfasst von accoffice