Der Bund der Steuerzahler hat seine jährliche Klageschrift „Die öffentliche Verschwendung“ vorgelegt. An 107 Beispielen zeigt die Organisation, wo öffentliche Gelder unsinnigerweise ausgegeben wurden. Und warnt: Die Summe wird sich wohl noch erhöhen.
Broschüre zur Steuerreform 2008
29 September 2007Die Unternehmensteuerreform 2008 hat für alle Betriebe in Deutschland weitreichende Konsequenzen – positive wie negative. Bei der Einschätzung der Folgen hilft eine neue Broschüre des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
Vorteilhaft für die Wirtschaft: Durch die Reform sinkt die Körperschaftsteuer auf 15 Prozent, Personenunternehmen dürfen Thesaurierungsrücklagen bilden, und Kapitalerträge werden ab 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert.
Negativ wirken sich dagegen die sogenannte Zinsschranke, eine Steuer auf Funktionsverlagerungen, erweiterte Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer und der Wegfall der degressiven Abschreibung aus.
Ob diese Faktoren per Saldo zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen oder eine Entlastung bewirken, muss jeder Betrieb individuell prüfen und gegebenenfalls gegensteuern.
Die neue DIHK-Publikation „Die Unternehmensteuerreform 2008″ hilft Unternehmern wie Steuerberatern, Handlungsbedarf aufzuspüren. Zudem bietet sie einen Ausblick auf die Erbschaftsteuerreform.
Die Broschüre umfasst 96 Seiten und kostet 16,50 Euro. Bestellt werden kann sie beim DIHK Publikationen Service, Faxnummer (0 22 25) 8 89 35 95, E-Mail bestellservice@verlag.dihk.de, oder auf der DIHK-Website in der Rubrik „Publikationen“.
Der nächste Schritt in einer langen Reihe …
28 September 2007von Verweigerungsgründen….“Umverteilung zwischen den Familien: heißt das Stichwort“
Gemeint sind die Änderungen beim Familien-Splitting. Besserverdienende sollen zukünftig bis zum Spitzensteuersatz zahlen – unabhängig ob sie Kinder haben oder nicht, weniger verdienende sollen steuerlich entlastet werden.
Frag sich nur von was träumen die Erfinder dieser These?
Die Einkommensteuerlast is in Deutschland sowieso ungerecht verteilt. Knapp 20 % der Einkommensteuerzahler sorgen für über 70 % des Steueraufkommens.
Und von denen möchte der Staat noch mehr, weil bei den geringen Löhnen kann man nichts mehr holen.
Was diese Belastung der oberen Einkommensgruppen bedeutet – und die Dauerförderung der unteren Einkommensgruppen, lässt sich aus dem neuen OECD-Bericht ablesen.
In Deutschland lohnt es sich nicht mehr, sich anzustrengen. Und diese Botschaft ist angekommen. Die Zahlen belegen es:
Nur 20 Prozent der jungen Deutschen machen einen Studienabschluss. Im OECD-Schnitt sind es 36 %, im Nachbarland Polen sogar 45 %. Damit rutschte Deutschland von Rang 10 auf Platz 22 von 30 Plätzen.
Nur 36 % eines Jahrgangs beginnen ein Studium (OECD-Schnitt: 54 %). Nur 12 % der Angestellten machen Weiterbildung (OECD-Schnitt: 18 %).
Unter 15-jährigen Deutschen wollen gerade mal 21 % der Mädchen studieren, unter Jungen sogar nur 18 %. Der OECD-Schnitt liegt hier bei 57 %!
Warum sich auch anstrengen, wenn ich dafür bestraft werde Leistung zu vollbringen.
Und das Ergebnis können wir an den Diskussionen erleben, die darum gehen, dass der Deutsche immer weniger Geld in der Tasche hat, weil der Staat überproportional abkassiert.
Realität ist Politiker/innen verlieren jeden Tag einStück mehr den Bezug zu ihren Bürgern und dem wirklichen Leben. Wenn Politikerinnen mit 30 Jahren schon eine lebenslange Rente haben, woher sollen sie dann den 30igjährigen verstehen, der von seinem Nettolohn leben muss. Eine 30igjährige die in der freien Wirtschaft in verantwortlicher Position arbeitet und 3 400,– Euro verdient bekommt 1 600,– Euro ausgezahlt.
Da würde ich mich auch nicht anstrengen, denn mit weniger Stress und Verantwortung kann man Netto gleich viel in der Tasche haben und der Staat bekommt weniger.
Erbschaftsteuer
28 September 2007Jetzt kommt es ganz DICK. Unter dem Motto, wie mache ich möglichst kaputt.
Für viele Erben bedeutet die Reform eine Verdoppelung der Belastung.
Ein Neffe, der das Haus seines Onkels im Wert von 500.000 Euro erbt, muss künftig 107.734 Euro an den Staat überweisen, wenn er das Haus haben möchte. Oder er lehnt das Erbe ab und es fällt dem Staat zu. Hat er nicht genug Geld, kann er es ja immer noch verkaufen …
Allerdings muss er die Erbschaftsteuer vorher entrichten.
Findet er keine Bank für die Finanzierung …. dann hat er Pech!.
Wenn ein Kind zukünftig den elterlichen Betrieb erbt, der einen geschätzten Wert von fünf Millionen Euro hat, steigt die Erbschaftsteuer gegenüber dem Ist-Zustand sogar um 700 Prozent. Es ist gewollt. Und so wird es kommen. Da passt, dass Deutschland in Bezug auf die Erbschaftsteuer die Besteuerungsabkommen mit denjenigen Ländern wie Österreich aufkündigt, die die Erbschaftsteuer abschaffen. Weil sie dort als ungerecht empfunden wird – und als nachteilig für den Standort.
Man fragt sich wirklich welcher Realität leben Politiker. Entweder haben sie nichts zu vererben oder sie sind der Meinung Wirtschaft entsteht dadurch, das man Unternehmer/innen bestraft (siehe auch Gewerbesteuer). Lieber Arbeitslätze kaputt machen und dafür Steuren kassieren. Denn als Erbe eines Unternehmens müsste ich blöd sein, das Erbe anzutreten. Gibt es nur eine Lösung vorher verkaufen und den entsprechenden Zustand für einen vernünftigen Verauf herstellen.
Es wird Zeit, dass sich in diesem Staat etwas ändert und Politiker und Politikerinnen endlich die Realität „dort draußen“ wahrnehmen.
Reform der Pflegeversicherung kommt…
28 September 2007… und die bringt zum 1. Juli 2008 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Veränderungen mit sich.
Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sollen pflegende Angehörige besser gestellt werden als bisher.
Dafür sieht der Gesetzgeber für Arbeitgeber zusätzliche Verpflichtungen vor.
So sehen die neuen Regelungen aus:
6 Monate Freistellung:
Für die Dauer von bis zu sechs Monaten können pflegende Arbeitnehmer unbezahlt ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden. In dieser Zeit genießen sie Kündigungsschutz. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Betriebe, mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Bis zu 10 Tage unbezahlten Urlaub:
Wenn in einer akut auftretenden Pflegesituation ein naher Angehöriger die Pflege und Versorgung des Pflegebedürftigen organisieren und sicherstellen muss, hat er zukünftig einen Anspruch darauf, der Arbeit bis zu zehn Tage fern zu bleiben.
Als Arbeitgeber sind Sie in diesen Fällen aber nicht verpflichtet, dem Beschäftigten das Entgelt fortzuzahlen. Er kann aber über die Pflegeversicherung Entgeltersatzleistungen beziehen. Damit die Regelung nicht ausgenutzt wird, kann sich der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen lassen.
Wichtig: Diese Regelung betrifft alle Unternehmen.
Die 10-Mitarbeiter-Grenze gilt hier nicht. Und: Mitarbeiter genießen in dieser Zeit ebenfalls einen vollumfänglichen Kündigungsschutz.Tipp: Bei der kurzfristigen Freistellung von der Arbeit von bis zu zehn Tagen wird ein so genanntes Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegeversicherung gezahlt. Es ist eine Entgeltersatzleistung. Dieses lehnt sich an das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes an. Diese Entgeltersatzleistung beträgt 70 % des Bruttoentgelts, maximal 90 % vom Nettoentgelt des Arbeitnehmers.
Der richtige Crash kommt erst noch
10 September 2007Jeremy Grantham verwaltet in den USA ein Milliardenvermögen.
Zu seinen Kunden zählen Dick Cheney, John Kerry, Exxon Mobile und die Weltbank.
Die derzeitigen Schwächeanfälle der Finanzmärkte hält er nur für das Vorgeplänkel für einen dramatischen Absturz.
Mehr lesen in der Welt und was meinen Sie dazu?
Steinbrück knickt bei Pendlerpauschale ein
10 September 2007Das Finanzministerium will Pendlern erlauben, die ungekürzte Pauschale in der Lohnsteuerkarte für 2007 eintragen zu lassen.
Falls das Verfassungsgericht die aktuelle Regelung bestätigt, müssen Betroffenen nachzahlen. Vielleicht wird die Pendlerpauschale aber auch ganz abgeschafft.
Schufa-Daten
8 September 2007Wer sich auf dem Internetportal www.meineschufa.de registriert, kann jetzt gegen eine einmalige Gebühr von 15,60 Euro seine Daten ohne zeitliche Begrenzung online einsehen. Bislang mussten Nutzer 7,80 Euro für je drei Monate zahlen.
Bereits registrierte Nutzer stellt das System automatisch auf den neuen Tarif um. Auch die Preise für andere Serviceleistungen hat die Kreditauskunftei gesenkt. So zahlen Kunden statt 7,80 Euro jetzt nur noch 3,90 Euro , wenn sie Daten an Dritte weitersenden lassen wollen.
Verschärfte Bargeldkontrollen bei Reisen ins Ausland
8 September 2007Der Bundestag hat am 24.5.2007 eine Änderung des Zollverwaltungsgesetzes beschlossen.
Ab dem 15.6.2007 wurden die Bargeldkontrollen bei Reisen ins Ausland verschärft.
An den EU-Außengrenzen wird eine schriftliche Anmeldepflicht für Bargeld eingeführt und an den EU-Binnengrenzen die mündliche Anzeigeschwelle von 15.000 EUR auf 10.000 EUR herabgesetzt.
Überqueren einer EU-Außengrenze
Bei der Ein- bzw. Ausreise in die EU von bzw. aus einem Drittland sind die Reisenden verpflichtet, Bargeldbeträge ab 10.000 Euro auch ohne Nachfrage zu deklarieren.
Anzugeben sind dabei u.a.
- der mitgeführte Betrag und die Art der Barmittel (Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine),
- die Personalien des Anmeldepflichtigen,
- die Personalien des Eigentümers,
- die Personalien des Empfängers,
- der Verwendungszweck der Barmittel und
- die Herkunft der Barmittel.
- Den genauen Betrag bzw. Wert des mitgeführten Vermögens,
- die Herkunft des Geldes bzw. der Wertgegenstände,
- die Person des wirtschaftlichen Berechtigten, wenn der Kontrollierte nicht selbst Eigentümer ist und
- den geplanten Verwendungszweck.
Bei der Berechnung, ob der Schwellenwert von 10.000 Euro überschritten wird, ist der Gesamtwert der von einer Person mitgeführten Barmittel maßgebend. Bei der Umrechnung ausländischer Währungen wird dabei der jeweilige Geldkurs am Tag der Ein- oder Ausreise zugrunde gelegt.
Überqueren einer Grenze zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat
Statt der bisherigen Grenze von 15.000 Euro gilt auch an den deutschen Grenzen seit 15.6.2007 ein Schwellenwert von 10.000 Euro.
Anders als bei der Einreise aus einem Drittstaat gilt an den deutschen Grenzen zum EU-Ausland aber keine generelle Anmeldepflicht.
Es bleibt daher bei dem Grundsatz, dass Reisende nur auf ausdrückliche Nachfrage der Zollbeamten die von ihnen mitgeführten Wertgegenstände angeben müssen.
Konkret müssen die kontrollierten Personen folgende Angaben machen, wenn sie Wertgegenstände und Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro mit sich führen:
Anders als an den europäischen Außengrenzen, wo die Anmeldepflicht nur für Bargeld und andere Wertpapiere gilt, müssen an den deutschen Grenzen auch sonstige Wertgegenstände wie Edelmetalle und Edelsteine angegeben werden, wenn der Gesamtwert aller von einer Person mitgeführten Wertgegenstände mindesten 10.000 Euro beträgt.
Ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 31 b Zollverwaltungsgesetz dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro geahndet werden kann.
Selbst wenn sich im Rahmen einer Bargeldkontrolle keine Anhaltspunkte für eine Geldwäsche ergeben, können die Bediensteten der Zollverwaltung oder des Bundesgrenzschutzes die aus der Kontrolle erlangten Erkenntnissen und personenbezogenen Daten an andere Behörden (z.B. Finanzämter) übermitteln.
Hierfür reicht seit 1.1.2000 bereits aus, dass ihre Kenntnis zur Durchführung eines Besteuerungsverfahrens von Bedeutung sein könnte (Art. 23 des Steuerbereinigungsgesetzes 1999; BGBl 1999 I S. 2621). Ein konkreter Anhaltspunkt für Geldwäsche ist daher jetzt für die Datenübermittlung nicht mehr erforderlich.
In einer abschließenden Bewertung schreibt der oberste deutsche Datenschützer, dass die grenzüberschreitenden Kontrollen des Bargeldverkehrs entgegen der erklärten Absicht des Gesetzgebers hinsichtlich einer effektiveren Bekämpfung der organisierten Kriminalität in erster Linie dazu dienen, ins Ausland abgewanderte Kapitalanleger mittels einer „mobilen Steuerfahndung“ zu ermitteln.
ACC-Anmerkung: Ähnliches ist dann auch mit der Onlinedurchsuchung des PC zu vermuten. Welches dann vergleichbar wäre mit der Kontodurchsuchung, die mit dem selben Grund installiert wurde und heute Tatbestand ist.
Der Preis ist heiß
7 September 2007Wie kommt ein Preis zustande?
Ökonomen sind sich da einigermaßen sicher: In einem funktionierenden Markt ergibt er sich als Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage.
Diese gängige Theorie sieht sich nun Konkurrenz ausgesetzt.
Verfasst von accoffice
Verfasst von accoffice
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