Was bringt es?

31 August 2007

Oft werden wir gefragt, was soll es? Buchhaltungsbüros und Steuerberater gibt es an jeder „Ecke“.

Unsere Antwort ist: RICHTIG – JA DAS STIMMT UND AUSGESPROCHEN GUTE!

Warum also ACC ist die nächste Frage?

Unsere Antwort: Unser System beinhaltet in erster Linie einmal Datensicherheit und das zu Preisen für die andere Anbieter keine Datensicherheit einschließen können.

Wobei eine Vielzahl von Anbietern in diesem Bereich auch nicht den “Hauch“von Datensicherheit bieten können. Nicht weil Sie nicht wollen sondern weil sie nicht die technischen Voraussetzungen haben.

Das eigentlich Verwunderliche ist, das viele Unternehmer/innen sich der Sorgfaltspflicht, die sie gegenüber der bestehenden „Verankerungen“ haben und den entsprechenden Vorschriften nicht bewusst sind.

Unabhängig davon, dass das Kontrollorgan – also viele dafür Zuständige – sich der Vorschriften auch nicht bewusst sind. Viele ausführende Organe die es wissen müssten, machen die Buchhaltungspflichtigen nicht darauf aufmerksam. Denn sie wissen genau, dass sie ihre Preise für die Dienstleistung erheblich erhöhen müssten.

Letzthin fragte ein Unternehmer uns: GDPdU? Wollen Sie mich „ver……..en“?
Ein Erlebnis war, das sogar Unternehmensberater/innen einen mit einem fragenden Blick anschauen, wenn es um dieses Thema geht.

Oder haben Sie gewusst, das Sie dafür Sorge tragen müssen, dass der Betriebsprüfer nicht andere Dateien rein schauen kann. Sie haben Ihre Daten zu sichern und nicht der Betriebsprüfer.

Oder was ist mit dem der Tagespresse zu entnehmenden Wunsch der Regierung, Ihnen den Trojaner auf die Festplatte zu senden, damit man prüfen kann „was denn so bei Ihnen passiert“. Selbstverständlich alles für den Schutz  gegen  Terroristen. Das hat man auch bei dem Prüfungswunsch von Bankkonten gesagt. Und was ist? Heute werden jeden Monat tausende von Bankkonten geprüft. Also auch Ihr Konto.  Unabhängig davon, dass das Bundesverfassungsgericht Einschränkungen festgelegt hat.  Aber wer glaubt es denn, dass sich unsere Behörden  daran halten?

ACC bedeutet Datensicherheit, weil IT -Fachleute für Datensicherheit sorgen, für die Sie nicht sorgen können. Entweder weil Sie das Fachwissen nicht haben oder weil Ihnen einfach das Geld dafür fehlt.

Unser Abschlussanwort ist: Mit uns können Sie Datensicherheit bezahlen! Und Sie können sicher sein  mit uns werden keine Trojaner auf der Festplatte spionieren. Mit uns können Sie aber auch sicher sein, das der Betriebsprüfer  eine ordnungsgemässe Prüfung vornehmen kann und es Ihnen egal sein kann, ob Ihre Daten auf Ihrer Festplatte fälschungssicher sind oder nicht.

Denn Ihre Buchhaltungsdaten bei ACC sind fälschungssicher und entsprechend den bestehenden Vorschriften verarbeitet.

 


ACC-OFFICE „Beleg – bring und hohl – Service“ für Buchhaltungspflichtige

31 August 2007

Das ACC OFFICE setzt auf den guten alten Weg des direkten Service in Verbindung mit moderner IT-Technologie.

Wie die Entwickler der neuen web basierten „Buchhaltungsabteilung“ berichten, wird es für denBuchhaltungspflichtigen, seit dem Inkrafttreten der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU sowie auch mit der kommenden Gesetzgebung für Datensicherheit immer schwieriger einen Anbieter zu finden, der ein Angebot hat, hinter dem ein entsprechendes Rechenzentrum steht und dabei preisgünstig ist.

Heute hat das Finanzamt die Möglichkeiten, Datenbestände per Software wesentlich schneller und effektiver zu prüfen. Zusätzlich stehen gesetzgebende Forderungen im Raum, die an Software- und Hardwarelösungen mit denen die Daten aus Finanz- und Lohnbuchhaltung verarbeitet und archiviert werden, besonders hohe Erwartungen an Schutzmechanismen stellen.

Diese Forderung betrifft die sichere Verwahrung und Übertragung der Daten und die gezielte Offenlegung für die Betriebsprüfer, die laut Richtlinien nur genau das einsehen dürfen, was sie sehen müssen und dafür haben die Buchhaltungspflichtigen zu sorgen.

ACC – Office unterstützt mit seinem Angebot diese Sorgfaltspflicht wesentlich und wird ab 1.Oktober mit einem „Beleg – hohl/bring Service“ Buchhaltungspflichtigen zusätzliche „Sorgen“ abnehmenIn Zusammenarbeit mit Kunden desACC – Office, die auf Grund der sich ständig verändernden Gesetzgebung für die Digitalisierung, sich für neue Buchhaltungsmöglichkeiten entscheiden, entstand die Idee einen „Beleg – bring und hohl – Service“ einzurichten. Dieser „Beleg – bring und hohl – Service“ wird mit Menschen erfolgen, die täglich im Außendienst arbeiten ( Briefträger, Zeitungsträger ), Rentner, nicht tätige, Geschäftsinhaber/innen in kleinen Orten oder Kioskinhabern/innen.

Der zusätzliche Vorteil, für diese aktiven Menschen, ist die Möglichkeit sich ein zweites „Standbein“ aufbauen zu können, ohne das sie hohe Investitionskosten haben.

Die Interessierten, die einen solchen Service übernehmen möchten, erhalten von ACC – Office ein Softwaremodul, mit dem sie unter einfachster Handhabung die Belege an das ACC – Rechenzentrum übermitteln können und der Buchhaltungspflichtige seine Belege am Folgetag zurück erhält.

Die Buchhaltungspflichtigen, können die neusten Daten und Auswertungen innerhalb von 3 Tagen direkt an ihrem PC abrufen ACC – Office setzt mit diesem Angebot die Möglichkeit für den Buchhaltungspflichtigen um, seiner Pflicht und damit auch den immer notwendiger werdenden Datenschutzmaßnahmen nachzukommen und das zu Preisen, die die Liquidität im Unternehmen schont.

ACC – Office bietet damit vielen Menschen die Möglichkeit eine Serviceleistung zu übernehmen, die langfristige Zusammenarbeit mit Kunden ermöglicht und für diese einen echten Nutzen darstellt.

Mehr Informationen unter www.accfi.de


ACC- Office vereinbart Zusammenarbeit mit Sebald Software@Consulting

31 August 2007

Pressemitteilung von: ACC-Office
Frankfurt, 10. August 2007 – ACC-Office einer der wenigen Anbieter von Lösungen für Digitales- Buchhaltungs-Management, hat mit Sebald Software&Consulting (Ebensfeld) eine langfristige Zusammenarbeit beschlossen. Sebald wird die Neuentwicklung der bestehenden digitalen und online fähigen Buchhaltungssoftware hauptverantwortlich übernehmen.
Die Bedeutung der digitalen und online fähigen Buchhaltung nimmt zu, denn es handelt sich hierbei um eine Methode, verglichen mit traditionellen IT-Strukturen, die den bestehenden und künftigen Anforderungen der Finanzbehörde besser entgegenkommt.

Außerdem reagiert ACC-Office, in Zusammenarbeit mit Sebald, bei der Neuentwicklung sehr flexibel auf Änderungen der Steuerreform 2008 und erleichtert damit Buchhaltungspflichtigen die Zusammenarbeit mit Fachleuten. Die Neuentwicklung, wird besonders dann zum Einsatz kommen, wenn Teams aus EDV-Kontierer und Steuerberatung gemeinsam für einem Mandanten arbeiten.

Weiterer Vorteil der geplanten Software – Neuentwicklung ist die damit verbundene Lösung, in verschiedensten Bereichen, Kosten sparen zu können. Es ermöglicht Unternehmen, ihre IT Kosten, wie auch Personal- oder andere Dienstleistungskosten zu senken, sowie Risiken einzuschränken und IT-Ressourcen sicherer zu machen. Die Buchhaltungspflicht und damit verbundene digitale Sicherheitsauflagen, lassen sich mit der Neuentwicklung vereinfachen und an die Geschäftsstrategie anpassen.

In den kommenden Jahre, werden viele Dienstleistungsanbieter und buchhaltungspflichtige Unternehmen eine Umstellung auf digitale-Prozesse zum Thema „Digitalisierung der Finanzbehörden“ reagieren müssen.

Schon heute ist die digitale Betriebsprüfung nach GDPdU, digitalisierte Abgabe der Bilanz für Kapitalgesellschaften Fakt und die zentrale Datenspeicherung, wird der Gesetzgeber in den kommenden Monaten zum Ist-Zustand machen.

Dies bedeutet für die Unternehmen allerdings mehr als nur ein paar neue Tools einzuführen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Sie müssen ihre Methoden zur Erfüllung der Buchhaltungspflicht, wie Softwarenutzung und IT-Strukturen grundlegend überdenken und nach neuen Sicherheitsüberlegungen ausrichten. Um diese Umstellung erfolgreich und mit minimalen Auswirkungen auf das Tagesgeschäft durchzuführen, hat ACC-Office mit Sebald Software Consulting ein Zusammenarbeit formuliert damit Unternehmen externes Know-How und Nutzung von IT-Strukturen kostengünstig einkaufen können.


Archivierung und E-Mail

29 August 2007

Geschäftsprozesse werden zunehmend durch E-Mail-Kommunikation abgewickelt. E-Mail- Dokumente sind nach den Grundsätzen des Handelsrechts und Steuerrechts zu archivieren.

Rechtliche Aspekte der Archivierung sind die Ordnungsmäßigkeit, die Beweissicherheit und das Filtern unerbetener E-Mail.

Die Finanzbehörde ist berechtigt, im Rahmen einer Außenprüfung Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen, § 147 Abs. 6 AO.

Um der Finanzbehörde dies zu ermöglichen muss der Steuerpflichtige die steuerlich relevante E-Mail-Kommunikation elektronisch archivieren und sicherstellen, dass die Dokumente während der Aufbewahrungsfrist maschinell ausgewertet werden können.

Diese gesetzlichen Anforderungen hat das Bundesfinanzministerium (BFM) mit seinem Schreiben vom 16. Juli 2001 „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) und ergänzenden „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ vom 6. März 2003 konkretisiert.

Und wie machen  Sie das?

Unser Tipp: Cinguli


Grundsätzliches zum Controlling

29 August 2007

Das Controlling ist eine zentrale Funktion im Unternehmen. Es trägt ganz wesentlich dazu bei, dass ein Unternehmen „auf Kurs“ bleibt. 

Das Sammeln, Strukturieren und Aufbereiten von Daten und Informationen, um unternehmerische Entscheidungen und Aktivitäten vorzubereiten und abzusichern, ist ein wesentlicher Aspekt des Controlling.

Controlling kann für die folgenden drei Fragestellungen wichtige Aussagen liefern:

  • Befindet sich das Unternehmen noch auf dem richtigen Kurs? Gibt es Signale, die Abweichungen erkennen lassen? Wie sind diese Informationen zu bewerten und welche notwendigen Aktivitäten lassen sich daraus ableiten?
  • Sind die Produkte und Prozesse so gestaltet, dass keine unnötige Verschwendung erfolgt? Ist das Unternehmen effektiv und effizient? Wo könnte etwas verbessert werden, um Potenziale auszuschöpfen oder Kosten einzusparen?
  • Welche Ziele können mit Mitarbeitern vereinbart werden? Wie prüfen die Mitarbeiter selbst und ihre Vorgesetzten, ob sie die Ziele erreichen?

Die Aufgabenschwerpunkte des Controlling weden immer wieder verändert; Planung, Steuerung, Informationsversorgung und Koordination sind aber immer bestimmend geblieben.

Dazu zählen insbesondere:

  • Verdichtung und Aufbereitung von Zahlen der Buchhaltung und des Rechnungswesens,
  • Unterstützung und Koordination der Planung auf allen Ebenen des Unternehmens,
  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsrechnungen,
  • Erstellung und Verteilung von Berichten,
  • Untersuchungen zur Kostenentwicklung,
  • Unterstützung der Zielplanung,
  • Unterstützung bei der Budgetplanung,
  • Unterstützung bei der Erstellung des Jahresabschlusses.

Wie ist das Controlling in Ihrem Unternehmen organisiert?
Danke  für Ihre Antworten.

 


Grundsätze zum Datenzugriff (GDPdU)

29 August 2007

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Wissen Sie was  das bedeutet?
Nein!
Dann lesen Sie doch einfach hier einmal nach :
bundesfinanzministerium.de

Stand 2007 können Sie hier nachlesen (PDF Datei).

Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.


HERZLICH WILLKOMMEN

29 August 2007

Sehr geehrter Besucher,
sehr geehrte Besucherin,

auch wir kommen nicht ohne einen Blog aus, denn die von uns betreuten Themen und Aufgaben betreffen viele Bürger.

Das Gesetz nennt sie Buchhaltungspflichtige.

Diese Buchhaltungspflichtige bekommen „alle 5 Minuten“ eine neue Gesetzesänderung zur Umsetzung vorgelegt.

Deshalb haben wir diesen Blog geschaffen, damit viele Informationen hier formuliert werden und auch Meinungen gesagt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme