Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen wird neu geregelt. Im Kern bedeutet das: Künftig werden weniger Erben und Beschenkte Steuern zahlen – die allerdings wesentlich mehr als bislang.
Wer sind die Gewinner der neuen Steuer-Regeln?
Zu den Nutznießern gehören vor allem nahe Verwandte. Ehegatten können künftig 500 000 Euro steuerfrei erben. Pro Kind sind jetzt 400 000 Euro steuerfrei. Das sind für beide Gruppen je rund 200 000 Euro mehr als bisher. Für Enkel verdreifacht sich der Freibetrag auf 200 000 Euro. Zudem sind wie bisher Hausrat im Wert von 40 000 Euro und Gegenstände im Wert von 12 000 Euro frei. Was darüber liegt, muss versteuert werden.
Wer sind die Verlierer?
Höhere Belastungen kommen auf Geschwister, Nichten, Neffen und andere entferntere Verwandte sowie auf Nicht-Verwandte zu. Alles, was über den weiter eher niedrigen Freibetrag von 20 000 Euro hinausgeht, muss nun mit 30 Prozent, bei großen Vermögen sogar mit 50 Prozent versteuert werden. Bei vielen Erbschaften bedeutet das, dass sich der Steuersatz nahezu verdoppeln dürfte.
Was gilt künftig für vererbte Immobilien?
Künftig werden Häuser und Wohnungen mit ihrem tatsächlichen Wert zur Erbschaftssteuer herangezogen. Damit endet die Sonderstellung von Immobilien, die bisher nur mit rund der Hälfte ihres Werts veranschlagt wurden. Dass die Erbschaftssteuer-Last für ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung nicht zu sehr ansteigt, dafür sollen künftig die höheren Freibeträge sorgen. Deutlich schlechter gestellt sind dagegen die Besitzer großer und teurer Immobilien.
Wie werden eingetragene Lebenspartnerschaften behandelt?
Eingetragene Lebenspartner erhalten künftig die gleichen Freibeträge wie Ehegatten, also 500 000 Euro. Damit verhundertfacht sich ihr Freibetrag, denn bisher wurden sie wie Nicht-Verwandte behandelt. Allerdings müssen sie für den Erbteil, der über den Freibetrag hinausgeht, deutlich höhere Steuern zahlen als Ehegatten.
Was gilt künftig für Unternehmensbesitz?
Für Unternehmen sollen günstigere Regeln gelten. Bis zu 85 Prozent der Erbmasse eines Betriebs bleiben steuerfrei, wenn unter anderem die Arbeitsplätze im Betrieb zehn Jahre erhalten bleiben und die Lohnkosten in dieser Zeit jeweils mindestens 70 Prozent der Summe aus den Jahren vor dem Erbfall betragen.
Ab wann gilt die Reform?
Im Frühjahr oder Sommer 2008 soll sie in Kraft treten. Ab dann gilt nur noch das neue Recht. Bis dahin und rückwirkend bis zum 1. Januar 2007 sind beide Regelungen gültig. Für alle Erbfälle in dieser Zeit kann also das jeweils günstigere Recht gewählt werden.