14 Februar 2008
- Tankausgaben für den Dienstwagen können unter Umständen bei der Steuer geltend gemacht werden. Entscheidend ist allerdings die Methode, nach der der geldwerte Vorteil in Abzug gebracht wird.
Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: VI R 57/06). So kommt ein Werbungskostenabzug der Tankquittungen nicht in Betracht, wenn der Nutzungsvorteil nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel berechnet wird – Steuerzahler müssen dann stattdessen ein Fahrtenbuch führen.
Hintergrund ist der Fall, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Wagen zur privaten Nutzung überlässt. Dann können einzelne vom Arbeitnehmer selbst getragene Kraftfahrzeugkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, erläutert die Organisation. Weil der Steuerzahler den Firmenwagen in diesem Fall auch für private Zwecke nutzt, muss er diesen Vorteil als Arbeitslohn versteuern.
Quelle: Kölner Stadt Anzeiger
Kommentar schreiben » |
Nachrichten, Steuer"welt" | Mit Tag(s) versehen: Dienstwagen, Fahrtenbuch |
Permalink
Verfasst von accoffice
14 Februar 2008
Laut FAZ durchforsten Finanzämter mit einer lernfähigen Suchmaschine täglich rund 100.000 Seiten im Internet nach Steuersündern. Das hat die Bundesregierung jetzt der FDP-Bundestagfraktion auf deren Anfrage hin mitgeteilt.
Bei der Software handelt es sich um das Programm „Xpider“, das auf dem freien Markt erhältlich ist und ursprünglich von einer Tochterfirma der Deutschen Börse AG für die Recherche von Finanzanalysten entwickelt wurde. Sie wird mittlerweile aber auch unter anderem vom Bundeszentralamt für Steuern genutzt.
Aufgespürt werden sollen mit dieser Software vor allem gewerbliche Internet-Händler auf Plattformen wie Ebay, die ihre Gewinne vor dem Fiskus verheimlichen. Eine Einstufung als „verdächtiger Profikäufer“ durch das Suchprogramm sei dagegen ausgeschlossen, versichert die Regierung in ihrer Antwort, die der F.A.Z. vorliegt.
Wie die Regierung weiter mitteilte, kann Xpider automatisch Internetseiten identifizieren, „die auf unternehmerische Tätigkeit schließen lassen“. Deren Erkennung und Überprüfung erfolge anhand einer „lernfähigen Wissensmanagementkomponente“. Darüber hinaus sei das System in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und -Versteigerungsplattformen „anbieterbezogen zu aggregieren“, also zusammenzuführen.
Auf den Ebay-Seiten wird bereits vor diesem Programm gewarnt.
Lesen Sie auch einen aktuellen Artikel auf heise.de (externer Link)
Quelle: F.A.Z
Kommentar schreiben » |
Neues, Steuer"welt" | Mit Tag(s) versehen: Durchsuchung, Finanzamt, Internetseiten, online |
Permalink
Verfasst von accoffice
17 Januar 2008
Die oberste deutsche Finanzbehörde hat an ihre Betriebsprüfer die Anweisung herausgegeben, auch nur bei dem kleinsten Verstoss gegen die Informationspflicht bei den Lieferantenrechnungen, die Vorsteuer nicht anzuerkennen.
Zum Beispiel, wenn entscheidende Informationen auf der Rechnung fehlen oder wenn die Ihnen per PDF digital übersandten Rechnungen nicht signiert sind.
Nebenbei: Haben Sie gewusst, dass Sie dafür verantwortlich sind, dass Sie dafür zu sorgen haben, das bei einer Betriebsprüfung Ihr Buchhaltungsbüro einen Zugang auf seine DV Systeme zulassen muss. Sind Sie sicher, das Ihr Buchhaltungsbüro dafür sorgt, dass das auf 10 Jahre gewährleistet ist.
Wenn nicht, dann wird es Zeit sich darum zu kümmern.
Kommentar schreiben » |
Buchhaltung, Steuer"welt" | Mit Tag(s) versehen: Buchhaltungsbüro, Mehrwertsteuer, Rechnungen, Vorsteuer |
Permalink
Verfasst von accoffice
3 Januar 2008
Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen wird neu geregelt. Im Kern bedeutet das: Künftig werden weniger Erben und Beschenkte Steuern zahlen – die allerdings wesentlich mehr als bislang.
Wer sind die Gewinner der neuen Steuer-Regeln?
Zu den Nutznießern gehören vor allem nahe Verwandte. Ehegatten können künftig 500 000 Euro steuerfrei erben. Pro Kind sind jetzt 400 000 Euro steuerfrei. Das sind für beide Gruppen je rund 200 000 Euro mehr als bisher. Für Enkel verdreifacht sich der Freibetrag auf 200 000 Euro. Zudem sind wie bisher Hausrat im Wert von 40 000 Euro und Gegenstände im Wert von 12 000 Euro frei. Was darüber liegt, muss versteuert werden.
Wer sind die Verlierer?
Höhere Belastungen kommen auf Geschwister, Nichten, Neffen und andere entferntere Verwandte sowie auf Nicht-Verwandte zu. Alles, was über den weiter eher niedrigen Freibetrag von 20 000 Euro hinausgeht, muss nun mit 30 Prozent, bei großen Vermögen sogar mit 50 Prozent versteuert werden. Bei vielen Erbschaften bedeutet das, dass sich der Steuersatz nahezu verdoppeln dürfte.
Was gilt künftig für vererbte Immobilien?
Künftig werden Häuser und Wohnungen mit ihrem tatsächlichen Wert zur Erbschaftssteuer herangezogen. Damit endet die Sonderstellung von Immobilien, die bisher nur mit rund der Hälfte ihres Werts veranschlagt wurden. Dass die Erbschaftssteuer-Last für ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung nicht zu sehr ansteigt, dafür sollen künftig die höheren Freibeträge sorgen. Deutlich schlechter gestellt sind dagegen die Besitzer großer und teurer Immobilien.
Wie werden eingetragene Lebenspartnerschaften behandelt?
Eingetragene Lebenspartner erhalten künftig die gleichen Freibeträge wie Ehegatten, also 500 000 Euro. Damit verhundertfacht sich ihr Freibetrag, denn bisher wurden sie wie Nicht-Verwandte behandelt. Allerdings müssen sie für den Erbteil, der über den Freibetrag hinausgeht, deutlich höhere Steuern zahlen als Ehegatten.
Was gilt künftig für Unternehmensbesitz?
Für Unternehmen sollen günstigere Regeln gelten. Bis zu 85 Prozent der Erbmasse eines Betriebs bleiben steuerfrei, wenn unter anderem die Arbeitsplätze im Betrieb zehn Jahre erhalten bleiben und die Lohnkosten in dieser Zeit jeweils mindestens 70 Prozent der Summe aus den Jahren vor dem Erbfall betragen.
Ab wann gilt die Reform?
Im Frühjahr oder Sommer 2008 soll sie in Kraft treten. Ab dann gilt nur noch das neue Recht. Bis dahin und rückwirkend bis zum 1. Januar 2007 sind beide Regelungen gültig. Für alle Erbfälle in dieser Zeit kann also das jeweils günstigere Recht gewählt werden.
Kommentar schreiben » |
Steuer"welt" | Mit Tag(s) versehen: Erbschaftssteuer |
Permalink
Verfasst von accoffice
3 Januar 2008
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung fällt von 4,2 Prozent auf 3,3 Prozent. Das bringt den Beschäftigten jährlich bis zu 283 Euro mehr in die Lohntüte. Insgesamt werden Beitragszahler und Unternehmen um rund sieben Milliarden Euro entlastet.
Im Gegenzug steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Juli 2008 von 1,7 auf 1,95 Prozent. Für kinderlose Arbeitnehmer verlangen die Pflegekassen 2,2 Prozent des Bruttoeinkommens (bisher: 1,95 Prozent).
Die Beitragsbemessungsgrenze, also die maximale Höhe des Bruttoeinkommens, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, klettert in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland von 5250 auf 5300 Euro. In den neuen Bundesländern sinkt die Grenze hingegen von 4550 auf 4500 Euro. In der Krankenversicherung steigt der Wert bundeseinheitlich um 37,50 auf 3600 Euro.
Die Krankenkassenbeiträge, derzeit bei einem Rekordwert von im Schnitt 14,8 Prozent, sollen 2008 weitgehend stabil bleiben. Viele Versicherer haben dank steigender Beschäftigtenzahlen 2007 Überschüsse erwirtschaftet; das Gesundheitsministerium rechnet insgesamt mit einem Plus von rund 1,5 Milliarden Euro. Allenfalls einige defizitäre Betriebskrankenkassen könnten bei den Beiträgen stärker zulangen. Mehr zahlen müssen zudem viele der acht Millionen Privatversicherten – vor allem die Männer unter ihnen. Infolge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden die Kosten für Schwangerschaft und Geburt künftig auf alle Versicherten umgelegt. Im Schnitt aller 50 Assekuranzen werde die Erhöhung allerdings bei nur zwei bis drei Prozent liegen, verspricht der Verband der privaten Krankenversicherung.
Kommentar schreiben » |
Steuer"welt" | Mit Tag(s) versehen: Abgabelast, Arbeitnehmer, Steuerlast, Veränderungen |
Permalink
Verfasst von accoffice
28 Dezember 2007
Mehr Stress, weniger Zufriedenheit: Eine Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums belegt, dass die Deutschen immer unzufriedener mit ihrem Arbeitgeber sind. Dabei belegt die Untersuchung: Eine stärkere Mitarbeiterorientierung würde den Firmenerfolg deutlich verbessern.
lesen Sie den ganzen Artikel: hier
Kommentar schreiben » |
Nachrichten | Mit Tag(s) versehen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Frust |
Permalink
Verfasst von accoffice
27 November 2007
Das hat eine am Montag in Frankfurt am Main veröffentlichte Studie der internationalen Wirtschaftsberatung Mercer ergeben. Mit real 1,1 Prozent dürften die durchschnittlichen Gehälter in Deutschland im kommenden Jahr nur relativ gering steigen.
Bei 2,3% Inflationsrate, kann man sich gut vorstellen was beim Verbraucher hängen bleibt. Man ist wirklich verwundert woher Transportunternehmen, Gesundheitswesen, Energieunternehmen und der Einzelhandel glauben, das Verbraucher Geld in der Tasche haben. Was denn auch für den Staat gilt.
Bei 1,1 Prozent, dürfte der Reallohn seit mehr als 30 Jahren nicht mehr gestiegen sein. Die Schere der (Un)Gerechtigkeit wird immer größer. Da muss man sich nicht wundern, wenn die Parteien den Ruck nach LINKS forcieren – denn auch Parteien sind Unternehmen. Ihr Gewinn ist die Wahl.
Kommentar schreiben » |
Neues | Mit Tag(s) versehen: Inflationsrate, Nettoverdienst, Preiserhöhungen, Reallohn, Umsätze, Unternehmenspolitik |
Permalink
Verfasst von accoffice
27 November 2007
Der Abschluss einer Haftpflicht schützt Geschäftsführer nicht vor Fehlern. Sie hilft nur, wenn kein Vorsatz im Spiel war und nicht bewusst fahrlässig gehandelt wurde. Wer sich und sein Unternehmen schützen will, muss deshalb früher ansetzen – mit einem konsequenten Risko-Management.
Zum Beispiel: Mit der Hilfe von ACC-Office Mangement.
Fallstricke lauern überall: vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bis zu Exportvorschriften. Angesichts der Flut neuer Gesetze wissen Fühungskräfte oft nicht, dass sie Regeln verletzen = zum Beispiel Datensicherung und das fälschungssicher.
Die Bundesregierung plant gerade eine Reform der Korruptions-Vorschriften, um die strafrechtliche Verantwortung von Führungskräften und Mitarbeitern zu verschärfen.
(Nebenbei: wie wäre es eigentlich einmal, wenn Politiker und Beamte Umsatz machen müssten. Also Geld verdienen durch Produktivität. In was will der Staat eigentlich noch alles reinquatschen? Manche Geschäfte laufen halt nur mit Geschenken. Wahrscheinlich weil Politiker keine Geschenke bekommen kommen sie auf solche Ideen. )
Es bleibt nur der Papierkrieg: Entscheidungsgrundlagen lückenlos dokumentieren und nur gut informiert zu handeln. Passiert trotz aller Vorsicht etwas, prüft der Staatsanwalt oder Richter, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.
Dabei honoriert er zumindest, wenn das Unternehmen seine Bemühungen um ein effizientes Risk-Management nachweisen kann (wenn er es dann versteht??).
Einfacher ist es zumindest mit ACC-Office Mangement www.acc-office.de
Kommentar schreiben » |
Controlling, Nachrichten | Mit Tag(s) versehen: Manager-Haftpflicht, Managerhaftpflicht, Risko-Management, Sorgfaltspflichtverletzung, Versicherer |
Permalink
Verfasst von accoffice
25 November 2007
ACC hat schon länger darauf aufmerksam gemacht.
Zu Jahresbeginn 2008 drohen zahlreiche Verfahren wegen Verletzung der Publizitätspflicht. Änderungen in der Rechtslage verschärfen dabei die Verbindlichkeit zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse.
Von der Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung sind alle Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KGs, sehr große Personengesellschaften und sehr große Einzelhandelskaufleute betroffen. Sie müssen ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger einreichen, nicht mehr wie früher beim Registergericht.
Weitere Informationen unter www.bmj.bund.de/ehug.
Die Jahresabschlüsse müssen spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger ( www.bundesanzeiger.de) eingereicht werden.
Am 1. Januar 2008 müssen also die Abschlüsse von 2006 vorliegen.
Die Daten fließen in das neu eingerichtete www.unternehmensregister.de.
Die Kosten für die Publizierung variieren zwischen 50 und 70 Euro.
Müssen die Unterlagen erst digitalisiert werden, berechnet der Bundesanzeiger bis zu 600 Euro.
Mit dem Service von ACC sparen Sie 600 Euro ….
Kommentar schreiben » |
Digitalisierung, Nachrichten | Mit Tag(s) versehen: Bundesanzeiger, elektronischen, Jahresabschlüsse, Pflicht, Unternehmensregister, Veröffentlichung |
Permalink
Verfasst von accoffice